Gutachten mit Substanz — zertifiziert und unabhängig
Wenn der Wert einer Immobilie entscheidend ist, brauchen Sie mehr als eine Schätzung. Wir ermitteln Verkehrswerte und Restnutzungsdauern fundiert, transparent und belastbar — für Privatpersonen, Kanzleien und Steuerberater.

Die passende Bewertung für Ihren Anlass
Jedes Gutachten erstellen wir individuell — mit Besichtigung vor Ort, vollständiger Unterlagenprüfung und nachvollziehbarer Begründung.
Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag — methodisch sauber nach den anerkannten Bewertungsverfahren und mit Blick auf Lage, Substanz, Ausstattung und aktuelle Marktverhältnisse.
Es gibt Ihnen Sicherheit bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen und schafft eine neutrale, belastbare Grundlage, wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen.
Restnutzungsdauergutachten
Das Restnutzungsdauergutachten beantwortet die Frage, wie viele Jahre ein Gebäude wirtschaftlich noch genutzt werden kann. Es wird zunehmend nachgefragt — insbesondere von Steuerberatern, die für ihre Mandanten die Absetzung für Abnutzung (AfA) prüfen und optimieren möchten.
Wir ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer auf Basis einer gründlichen Gebäudeanalyse und dokumentieren das Ergebnis finanzamtstauglich.
Weitere Bewertungsanlässe
Neben den klassischen Gutachtenarten bewerten wir Immobilien für alle Situationen, in denen eine belastbare Zahl gebraucht wird — insbesondere:
- Erwerb und Verkauf — als neutrale Verhandlungsgrundlage
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vermögensauseinandersetzung nach Trennung oder Scheidung
- Zugewinnausgleich und steuerliche Bewertungsanlässe
Gutachten für Privatpersonen und Profis
Privatpersonen
Ob Erbengemeinschaft, Scheidung oder geplanter Verkauf: Wir erklären Ihnen jeden Schritt verständlich, erstellen ein belastbares Gutachten und geben Ihnen Sicherheit für weitreichende Entscheidungen — persönlich und ohne Fachjargon.
Kanzleien für Erb- & Familienrecht
Für Ihre Mandantschaften liefern wir gerichtsfeste Wertermittlungen — bei Nachlassauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzungen. Nachvollziehbar begründet, termintreu und auf Wunsch mit persönlicher Erläuterung gegenüber Mandanten oder Gericht.
Steuerberater
Für AfA-Fragen, Bewertungsstichtage und steuerliche Anlässe erstellen wir finanzamtstaugliche Gutachten — insbesondere Restnutzungsdauergutachten. Sie erhalten eine sauber dokumentierte Grundlage, auf der Sie Ihre Mandanten sicher beraten können.
Zertifizierte Sachverständigenkompetenz
Die Qualität unserer Gutachten beruht auf einer nachgewiesenen, unabhängig geprüften Qualifikation:
Zertifizierte Sachverständigenkompetenz
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Diese Zertifizierung ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt.
Von der Anfrage zum fertigen Gutachten
Anfrage
Sie schildern uns Objekt und Anlass. Wir klären Ziel und Umfang und machen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
Besichtigung
Wir nehmen das Objekt persönlich auf, dokumentieren wertrelevante Merkmale und prüfen die vorliegenden Unterlagen.
Gutachten
Wir erstellen das Gutachten nach anerkannten Verfahren — fundiert, nachvollziehbar begründet und verständlich aufbereitet.
Erläuterung
Wir besprechen das Ergebnis mit Ihnen persönlich und beantworten Rückfragen — auch Ihre rechtlichen und steuerlichen Berater binden wir gern ein.
Fragen rund ums Gutachten
Immer dann, wenn der Wert einer Immobilie verbindlich und nachvollziehbar festgestellt werden muss — etwa bei Erwerb oder Verkauf, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Vermögensauseinandersetzung nach Trennung oder Scheidung, beim Zugewinnausgleich oder gegenüber dem Finanzamt.
Online-Bewertungen arbeiten mit Durchschnittswerten und kennen Ihr Objekt nicht. Ein Gutachten beruht auf einer persönlichen Besichtigung, der Prüfung aller wertrelevanten Unterlagen und anerkannten Bewertungsverfahren. Das Ergebnis ist belastbar dokumentiert — und hält auch der Prüfung durch Gerichte, Finanzämter und Verhandlungspartner stand.
Die Restnutzungsdauer bestimmt, über welchen Zeitraum ein Gebäude abgeschrieben werden kann. Kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden, darf die Absetzung für Abnutzung (AfA) höher angesetzt werden. Ihr Steuerberater prüft auf dieser Grundlage Ihre individuelle Situation.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen (Baujahr, Pläne, Baubeschreibung), Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Nachweise über Modernisierungen. Was konkret erforderlich ist, klären wir im Vorfeld mit Ihnen — fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen.
Ja. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Verfahren erstellt und ausführlich begründet. Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 — die der öffentlichen Bestellung und Vereidigung rechtlich gleichgestellt ist — erfüllen sie die Anforderungen, die Gerichte, Behörden und Finanzämter an qualifizierte Sachverständigengutachten stellen.
Benötigen Sie ein belastbares Gutachten?
Schildern Sie uns kurz Objekt und Anlass — Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung und ein transparentes Festpreisangebot.
